Wir stehen gern für Sie telefonisch 04532-265 27 27, per Fax 04532-265 24 64 oder per E-Mail friedhof-bargteheide@gmx.de zur Verfügung.
Über die oben genannten Kontakte, erreichen Sie uns Montags bis Freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, ausser am Donnerstag.
Gern können Sie mit uns uns vor Ort -an der Grabstätte oder zu einer Beratung bei Ihnen daheim- einen Termin vereinbaren, auch ausserhalb der Bürozeiten.
Gärtnerei:
Unsere Gärtner/innen führen zur Zeit den Heckenschnitt durch.
Trauerfeiern/Bestattungen – Stand: 20.09.2021:
Mit der Veröffentlichung der Ersatzverkündung (§60 Abs.3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zum Neuerlass der Corona-Bekämpfungsverordnung sind wesentliche bestehende Beschränkungen wie Abstandsgebot, die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, die Kontaktdatenerhebung und bestehende Kapazitätsgrenzen gelockert worden.
Für Trauerfeiern innerhalb unserer Friedhofskapelle bedeutet es:
1. Der Mindestabstand von 1,50 m bleibt bestehen.
2. Das Hygienekonzept (Desinfektionsmittel, Wegführung, Mund- Nasenbedeckung beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten – nicht am Sitzplatz) ist einzuhalten.
3. Die Kapazität der Sitzplätze beträgt innerhalb der Sitzbänke 50 und kann durch eine weitere Bestuhlung auf 61 Sitzplätze erhöht werden.
4. Beim Gemeindegesang -wenn der Mindestabstand gewahrt wird- kann auf den Mund- und Nasenschutz verzichtet werden.
5. Trauerfeiern bei denen die 3G-Regelung Anwendung findet, sind von den genannten Regelungen ausgenommen.
Hier ist eine Kontrolle durch den/die Veranstalter*in Voraussetzung.
6. Der/Die Veranstalter*in (hier: das Bestattungsunternehmen) hat während der Dauer der Trauerfeier das Hausrecht inne.
Fahrdienst:
Unser Bus fährt wieder, allerdings ist die Passagierzahl auf 3 Personen begrenzt. Es gilt während der Fahrt die Pflicht zum tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Wir fahren jeweils am Donnerstag, am Vor- wie auch am Nachmittag. Um Doppel- oder Fehlfahrten zu vermeiden, melden sie sich bitte unter 04532-2652727 bis zum Mittwoch 12.30 Uhr der Woche an.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Uhrzeit, der Fahrdienst ist kostenlos.
Kai Passow, Verwaltungsleiter – 20.09.2021